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Umzugsratgeber

Tipps und Tricks zur Umzugsvorbereitung

Ein Umzug ist immer ein Erlebnis. Mit der richtigen Vorbereitung und einem zuverlässigen Umzugspartner, wird es aber sicher auch für Sie eine positive Erfahrung sein. Ein paar Tipps, wie Sie Ihren Umzug vorbereiten können, möchten wir Ihnen hier aufzeigen.

Aufgeräumt


Ein anstehender Umzug ist eine gute Gelegenheit den Keller, den Speicher oder auch den einen oder anderen Schrank nach alten und nicht mehr benötigten Dingen zu durchsuchen. Trennen Sie sich von den Sachen, die Sie nicht mehr benötigen und bringen Sie diese zum Wertstoffhof. Gut erhaltene Sachen werden in vielen Städten auch von sozialen Einrichtungen angenommen. So können Sie Ihr eigenes Heim von unnötiger Last befreien und gleichzeitig anderen Menschen helfen. Außerdem reduziert jedes Teil und jeder Karton weniger die Umzugskosten.

Ganz privat


Einige Dinge sollten Sie vor dem Umzug selbst zusammenpacken. Persönliche Dokumente wie z.B. Personalausweis, Reisepass etc., Kreditkarten, EC-Karten, Schecks usw. packen Sie bitte in eine Tasche, einen Aktenkoffer oder ähnliches und nehmen diese selbst mit. Auch Wertgegenstände wie z.B. Münzsammlungen, Briefmarken oder Bargeld werden immer vom Kunden selbst mitgenommen. Falls Sie auch das Verpacken der Umzugskartons übernehmen möchten, lesen Sie bitte unsere Tipps zum richtigen Packen

Gut gesichert


Denken Sie bitte an die Transportsicherung für Ihre Waschmaschine. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, informieren Sie bitte das Umzugspersonal. Unsere Mitarbeiter werden die Trommel dann so gut es geht anderweitig für den Transport sichern.

Ein Plan


Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken, wie Ihr neues Heim eingerichtet werden soll und wohin die verschiedenen Möbel gestellt werden. Fertigen Sie für die einzelnen Zimmer Ihres neuen Domizils einen Möblierungsplan an, in dem der neue Standort der Möbel verzeichnet ist. Dadurch werden viele Rückfragen bei der Entladung überflüssig und unsere Mitarbeiter können zügig arbeiten.

Tipps zum richtigen Packen

Wir bieten Ihnen für die Verpackung aller Schrankinhalte und Kleinteile gerne unseren Packservice an. Falls Sie das Verpacken der Kartons selbst übernehmen möchten, achten Sie bitte auf ein paar grundsätzliche Dinge.

Kennzeichnung


Beschriften Sie jeden Karton mit Angabe des Inhaltes oder der Zimmerbezeichnung. Die Kartons werden von unseren Mitarbeitern, gemäß diesen Angaben, in den richtigen Zimmern verteilt, damit der Karton mit den Töpfen inder Küche und der Karton mit der Wäsche im Schlafzimmer steht und nicht umgekehrt. Sie sparen sich dadurch viel Zeit und unnötige Arbeit auf der Suche nach dem richtigen Karton.

Gewicht beachten


Die Umzugskartons sollten gepackt nicht mehr als 20 kg bis maximal 25 kg wiegen. Denken Sie daran, dass jeder Karton getragen und auf dem LKW verstaut werden muss. Umzugskartons werden immer nur von einem Mitarbeiter getragen. Auch Sie müssen ja die gepackten Kartons in der Wohnung bewegen und stapeln. Es empfiehlt sich die Kartons nur halbvoll mit schweren Stücken (z. B. Bücher, Porzellan oder ähnlichem) zu packen und dann mit leichten Gegenständen (Wäsche, Sofakissen etc.) aufzufüllen. Übrigens: packen Sie den Karton bitte so, dass die seitlichen Tragegriffe frei bleiben.

Vollgepackt


Die Umzugskartons sollten möglichst immer "voll" gepackt werden.Auf diese Weise können Sie das Volumen der Kartons komplett ausnutzen, die Anzahl der notwendigen Kartons soweit möglich reduzieren und dem Umzugspersonal das Verstauen der Kartonagen auf dem LKW erleichtern. Die voll gepackten Kartons sind auf dem Möbelwagen leichter zu stapeln und nicht so schadensanfällig wie lediglich halb gefüllte Kartons.

Schäden verhindern


Beschädigungen an Tellern lassen sich vermeiden, wenn Sie diese nicht liegend, sondern stehend in die Umzugskartons packen. Achten Sie bei Geschirr und Gläsern immer auf eine ausreichende Polsterung zwischen den einzelnen Teilen. Wenn Sie den fertig gepackten Karton leicht schütteln, darf auf keinen Fall ein Klirren zu hören sein. Die "offene" d. h. ungebundene Seite von Büchern sollte niemals gegeneinander gepackt werden, um ein Einknicken der Seiten zu vermeiden. Sehr hochwertige Bücher am besten zusätzlich in Packpapier einwickeln. Bitte insbesondere bei den Büchern auch auf das Gewicht achten. Für die Verpackung stellen wir Ihnen gerne die geeigneten Materialien, wie z. B. Packseide, Packpapier, etc. zur Verfügung. Zeitungspapier können Sie als Füllmaterial zwischen den bereits verpackten Gütern verwenden. Beachten Sie aber, dass die Druckerschwärze sehr leicht abfärbt. Luftpolsterfolie ist für das Verpacken von Geschirr und Glas nicht geeignet. 

Haftungsausschluss


Bitte beachten Sie, dass die Versicherungsgesellschaften für die Inhalte der Kartons, die Sie selbst einpacken, keine Haftung übernehmen. Gerne können Sie bei uns eine teilweise Verpackung Ihres Hausrates buchen. So können Sie beispielsweise die "unzerbrechlichen" Gegenstände selbst einpacken und das Geschirr, Porzellan etc. durch uns verpacken lassen. 

Große Teile


Gegenstände, die aufgrund der Größe nicht in die Umzugskartons passen, werden von unseren Mitarbeitern fachgerecht verstaut. Alle Glasmöbelteile, z.B. Glastischplatten, Glasfachböden etc. sollten grundsätzlich durch unsere Mitarbeiter verpackt werden. 

Bilder und Spiegel


Alle Bilder, Gemälde und Spiegel sollten durch unsere Mitarbeiter verpackt werden. Unser Personal ist entsprechend geschult und verfügt sowohl über das nötige Wissen als auch die richtigen Materialien. Falls Sie diese Teile dennoch selbst einpacken möchten, achten Sie, um die größten Gefahrenquellen auszuschließen, insbesondere auf eine gute Sicherung der Ecken und Kanten. Gemälde müssen immer doppelt, d.h. mit Luftpolsterfolie und Bilderkartons verpackt werden. 

Tipps zu Demontagen und Montagen

Wir bieten Ihnen für die Durchführung der transportbedingt notwendigen Demontage- und Montagearbeiten unseren professionellen Montageservice an. Wollen Sie diese Arbeit selbst durchführen, achten Sie bitte auf ein paar grundsätzliche Dinge. 

Abgehängt


Bis zum Zeitpunkt der Beladung sollten alle Lampen, Gardinenstangen, Bilder, Spiegel sowie Wanddekorationen entfernt und verpackt bzw. für den Transport vorbereitet sein.

Aufgehängt


Prüfen Sie in Ihrem neuen Heim den Zustand und die Bauart der Wände und Decken. Insbesondere bei Altbauten oder z.B. bei Gipskartonwänden sind für die Befestigung von Wandregalen, Decken- oder Wandlampen u.U. Spezialdübel notwendig. Ein Strom- bzw. Metallsuchgerät ist eine durchaus nützliche Investition, um nicht versehentlich eine Leitung oder ein Rohr anzubohren. 

De- und Montagen


Beim Abbau und Aufbau der Wohnmöbel achten Sie bitte auf zwei Grundregeln:

  1. Prägen Sie sich das Möbelstück vor dem Abbau gut ein. Eine kleine Skizze oder auch ein Foto kann beim Aufbau sehr hilfreich sein.

  2. Beim Zerlegen der Kleiderschränke beschriften Sie jedes Schrankteil in der Reihenfolge der Demontage. Auch wenn Mittelseiten und Türen oft gleich aussehen, sollten diese dennoch in der identischen Reihenfolge montiert werden. Sie ersparen sich somit später bei der Montage viel Zeit auf der Suche nach den richtigen Teilen.

Standfest


Auch wenn es nicht auffällt, nur die wenigsten Fußböden sind hundertprozentig eben. Wenn Sie Schränke, Anbauwände usw. aufbauen, sollten Sie immer etwas Unterlegmaterial parat haben, um leichte Unebenheiten ausgleichen zu können. Einige Möbelstücke, wie Wandklappbetten, schmale Regale und grundsätzlich alle Möbel in Kinderzimmern, sollten zusätzlich mit einem Winkeleisen an der Wand gesichert werden, um das Umkippen zu verhindern. 

Handwerkerservice


Für einige Arbeiten rund um den Umzug (z.B. Malerarbeiten, Installationstätigkeiten, Fernsehtechnik etc.) ist der Einsatz eines Fachhandwerkers notwendig. Für diese Arbeiten sollte rechtzeitig eine geeignete Firma gefunden und ein Termin vereinbart werden. Für viele dieser Dienstleistungen arbeiten wir mit entsprechenden Unternehmen zusammen und können Ihnen einen professionellen Handwerker vermitteln. 

Haftungsbestimmungen

Wichtige Informationen zur Haftung des Möbelspediteurs einschließlich Haftungsvereinbarung und Transportversicherung gem. § 451g HGB 

Anwendungsbereich


Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für Beförderungen von Umzugsgut mit Bestimmungsort außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch, wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen.

Haftungsgrundsätze


Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).

Haftungsausschluss


Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).

Haftungshöchstbetrag


Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von EUR 620,00 je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt.
Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.

Besondere Haftungsausschlußgründe


Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:

  1.  Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden
  2.  Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
  3.  Behandeln, beladen oder entladen des Umzugsgutes durch den Absender
  4.  Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
  5.  Verladen oder entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat
  6.  Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
  7. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, derzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet.

    Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der in den Ziffern 1-7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen Haftungsausschlußgründe nur berufen, wenn er alle ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.

Wertersatz


Hat der Möbelspediteur Schadenersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen.

Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme des Gutes zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis.
Zusätzlich sind die Kosten der Schadenfeststellung zu ersetzen.

Außervertragliche Ansprüche


Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen   außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen   den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes   oder wegen Überschreitung des Lieferfrist.

Wegfall der Haftungsbefreiungen und Begrenzungen


Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.

Haftung der Leute 


Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen der Leute des Möbelspediteurs erhoben, so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.

Ausführender Möbelspediteur


Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgeführten Beförderung entsteht, in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführende Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen, die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als

Gesamtschuldner. Werden Leute des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Leute.

Haftungsvereinbarung


Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.

Transportversicherung


Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, das Gut gegen Bezahlung einer besonderen Prämie zu versichern.

Schadensanzeige


Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadenprotokoll - spezifiziert - festzuhalten oder dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Anlieferung anzuzeigen.
Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung angezeigt werden. Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.
Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt. Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie - um den Anspruchsverlust zu verhindern - in jedem Fall - in schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

Gefährliches Umzugsgut


Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut (z.B. Benzin oder Öle), ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht (z.B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe, etc.).


Allgemeine Vertragsbedingungen Kunst der AMADEUS TRANSPORT GmbH


Der Auftraggeber hat AMADEUS bei Auftragserteilung schriftlich zu unterrichten über Adressen, Zeichen, Nummern, Anzahl, Art und Inhalt der Packstücke, Maße, Gewichte Eigenschaften und den tatsächlichen Wert der zu behandelnden Kunstgegenstände sowie die Raumverhältnisse am Abhol- und Zielort.

Unrichtige oder unterlassene Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, es sei denn, die Unrichtigkeit war offenkundig und bei Auftragserteilung bekannt.

AMADEUS besorgt die Versicherungen des Kunstgegenstandes, z.B. eine Transport- oder Lagerversicherung, nur auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme und den zu deckenden Gefahren. Im Zweifel entscheidet AMADEUS, nach pflichtgemäßem Ermessen über Art und Umfang der Versicherung und schließt sie zu marktüblichen Bedingungen ab. Für die Versicherungsbesorgung steht AMADEUS eine besondere Vergütung und Ersatz seiner Auslagen zu.


Downloads

nachfolgend finden einige nützliche Dateien für Ihren Umzug.

Referenzen

Auszug der Referenzen


  • zehntausende Privatkunden
  • Mitarbeiter der europäischen Kommission
  • jährlich über 1.000 private Kunden weltweit
  • verarbeitende Industrie
  • produzierendes Gewerbe (Maschinentransporte)


  • Verlagsgesellschaften
  • Filmindustrie
  • Labore
  • Kliniken
  • Banken
  • öffentliche Hand
  • Versicherungen

Rahmenvertrag

Für die Übersiedlung Ihrer Mitarbeiter schließen wir Rahmenverträge zum Haustarif mit Unternehmen aus Deutschland und Europa ab.